Bundestagswahl 2025
Zwei Wahlkreise im Rems-Murr-Kreis
Gemeinsam wieder in den Bundestag – für eine andere Politik!
Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür, und unser Ziel ist klar: Wir kämpfen dafür, dass Die Linke wieder in den Bundestag einzieht – stärker, entschlossener und mit einer Vision für eine gerechte Gesellschaft. Gleichzeitig wollen wir zeigen, dass eine andere Politik möglich ist: sozial, solidarisch und konsequent auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine starke Linke im Bundestag und ebnen den Weg für einen Politikwechsel.
Die Gemeinden des Remstals gehören zum Wahlkreis 264 Waiblingen, weitere Infomationen über denWahlkreis Waiblingen bei Wikipedia. Die Gemeinden des Murrtals gehören zum Wahlkreis 269 Backnang - Schwäbisch Gmünd, weitere Informationen zumWahlkreis Backnang - Schwäbisch Gmünd bei Wikipedia.
Hier können die aktuellen Wahlumfragen (Sonntagsfrage) eingesehen werden. Der Bundestag informiert ebenfalls zur kommenden Wahl. Für offene Fragen bieten sich die Seiten der Bundeswahlleiterin an. Und natürlich gibt es auf den Seiten des Landesverbands und direkt bei unserer Bundespartei viele ausführliche Informationen wie Kandidaten, Wahlprogramm und Kernaussagen.
Geld regiert die Welt.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Unsere Partei nimmt keine Großspenden von Konzernen oder Millionären an. Um so wichtiger sind für uns die Spenden der Mitglieder für den Wahlkampf. Man kann entweder die jeweilige Kandidatin direkt beim zuständigen Kreisverband unterstützen oder allgemein bei der Bundespartei spenden.
Siehe auch den Bericht zu den Großspenden für Parteien 2024.
Das Spendenkonto des Kreisverbandes Rems-Murr für Wk 264 lautet:
Kreisverband Rems-Murr
Konto-Nr.: 1000503719
BLZ: 602 500 10
IBAN: DE77602500101000503719
BIC: SOLADES1WBN
Kreissparkasse Waiblingen
Kennwort: Spende Bt-Wahl 2025
Das Spendenkonto für die Kandidatin des Wk 269 Ortsverband Schwäbisch-Gmünd:
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.